Hinweis: Die Aufnahme eines weiteren Nutzers – etwa eines Lebenspartners oder einer Lebenspartnerin – in die Mietwohnung stellt eine Gebrauchsüberlassung an Dritte dar und bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters.

Bitte beachten Sie:

  • Die Zustimmung ist vor Einzug des neuen Mitbewohners schriftlich zu beantragen.
  • Ein formloser Antrag unter Angabe von Namen, Geburtsdatum und Einzugsdatum genügt in der Regel.
  • Eine unbefugte Gebrauchsüberlassung kann zu einer Abmahnung oder in schwerwiegenden Fällen zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.

Wir empfehlen, die Mitteilung rechtzeitig über das folgende Onlineformular vorzunehmen, um Verzögerungen oder Missverständnisse zu vermeiden.

Die mit * markierten Felder sind Pflichtfelder.

    Hinweis: Die Einheitenbezeichnung finden Sie auf Ihrer letzten (Hausgeld-)Abrechnung oder Ihrem Mietvertrag.






    Angaben zum neuen Bewohner

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass falsche Angaben oder die unberechtigte Beantragung eine Ordnungswidrigkeit darstellen können (§ 54 BMG) und mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € geahndet werden. Wichtig: Bei Wohnungsübergaben oder Wohnungsrücknahmen, die durch unsere Hausverwaltung begleitet werden, wird die Wohnungsgeberbestätigung bereits vorbereitet und in gedruckter Form zum Termin mitgebracht. Eine Beantragung über dieses Formular ist in diesen Fällen nicht erforderlich.



    Ausweisdokument des neuen Bewohners





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