Hinweis: Dieser Bereich dient der Bearbeitung von Anliegen der Mieter.
Um Ihre Anliegen effizient bearbeiten zu können, bitten wir Sie, uns nur in Fällen zu kontaktieren, die in den Aufgabenbereich der Hausverwaltung fallen.
✅ Bitte wenden Sie sich an uns, wenn …
- Sie Fragen zu Vertragsangelegenheiten haben (z. B. Mietzahlung, Kündigung, Betriebskostenabrechnung).
- bei technischen Schäden am Haus oder in Ihrer Wohnung bitte zunächst den Hausmeister kontaktieren und Fotos aufnehmen. (z. B. Heizung, Sanitär, Stromausfall, Wasserschaden) Der Hausmeister wird die Situation einschätzen und den Vorgang mit den notwendigen Informationen an uns weiterleiten.
❌ Bitte wenden Sie sich nicht an uns, wenn …
- es um zwischenmenschliche Konflikte im Haus geht – hier empfehlen wir zunächst das direkte Gespräch mit den Nachbarn. Sollte dies keine Wirkung zeigen, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen die Polizei zu verständigen. Beschwerden an uns müssen mit Beweisen glaubhaft gemacht werden (z. B. Fotos, Lärmprotokoll über einen längeren Zeitraum, Benennung der störenden Person(en)).
Formulare
Aufnahme einer weiteren Person in die Mietwohnung und Wohnungsgeberbescheinigung § 19 BMG
