Hinweis

Über dieses Formular können Sie uns alle abrechnungsrelevanten Daten übermitteln, um eine fristgerechte und korrekte Erstellung der Betriebskostenabrechnung für Ihre Einheit zu ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen – Mietverträge & Nutzerwechsel

Bitte laden Sie den/die Mietvertrag/-verträge im PDF-Format hoch.

Änderungen im Mietverhältnis – insbesondere Bewohnerwechsel – sind zwingend vorher über das Bewohnerwechsel-Formular mitzuteilen. Eine nachträgliche Anpassung ist nicht möglich.

Zustellung der Abrechnung

Die Abrechnung wird ausschließlich dem Eigentümer übermittelt. Die Weiterleitung an den Mieter muss durch den Eigentümer erfolgen.

Fristen

Beauftragungen zur Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für das Vorjahr müssen bis spätestens 30. Juli des laufenden Jahres bei uns eingehen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bearbeitungszeitraum

Die Bearbeitung und Erstellung der Abrechnungen erfolgt ab August des auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahres. Dies gewährleistet eine geordnete und effiziente Abarbeitung durch unsere Buchhaltung.

Die mit * markierten Felder sind Pflichtfelder.

    Frist eingehalten?

    Auftrag aktuell nicht ausführbar
    Leider können wir die Betriebskostenabrechnung derzeit nicht erstellen. Da uns weder die vollständigen Mieterdaten noch die Mietzeiträume vorliegen und diese auch in der Heizkostenabrechnung des Messdienstleisters nicht zeit- und verbrauchsanteilig berücksichtigt wurden, ist eine korrekte Abrechnung nicht möglich. Wir empfehlen, die Mieterdaten über unser Onlineformular zu übermitteln, um die abrechnungsrelevanten Informationen vollständig zu erfassen. Gerne übernehmen wir die Erstellung der Abrechnung für das kommende Wirtschaftsjahr, sofern uns die notwendigen Daten vollständig und fristgerecht vorliegen.





    Auftraggeber



    Hinweis: Die Einheitenbezeichnung finden Sie auf Ihrer letzten (Hausgeld-)Abrechnung oder Ihrem Mietvertrag.




    Abrechnung











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